
Die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienkauf auf Mallorca.
Ja, uneingeschränkt. EU-Bürger dürfen in Spanien Immobilien genauso erwerben wie Einheimische.
Spanische Steueridentifikationsnummer — ohne sie kein Kauf, kein Grundbucheintrag, kein Bankkonto. Ich begleite Sie bei der Beantragung.
Reservierungsvertrag (1–10 % Anzahlung) → notarieller Kaufvertrag → Grundbucheintrag. Dauer: typisch 4–12 Wochen.
Ca. 10–13 % des Kaufpreises: ITP 8–13 % · Notar 0,5–1 % · Grundbucheintrag 0,5–1 % · Anwalt ca. 1 %.
Nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ich vermittle einen erfahrenen deutschen Anwalt auf Mallorca.
Ja — typischerweise 50–70 % des Beleihungswerts. Ich vermittle keine Hypotheken, empfehle aber spezialisierte Hypothekenmakler. Frühzeitige Beratung lohnt sich.
3–5 % zzgl. MwSt. — in der Regel zahlt der Verkäufer. Als Käufer keine zusätzlichen Kosten bei mir.
Fließend — in Spanien keine geschützte Bezeichnung. Entscheidend: Baugenehmigung, Grundbucheintrag und Klassifizierung (rústico/urbano). Ich prüfe das, bevor Sie investieren.
Ja — strenge Baurechtsregelungen auf Rústico-Land. Ich prüfe das vor Ihrer Investition.
Stabile Wertzuwächse seit Jahren. Ferienvermietung lizenzpflichtig (ETV-Lizenz). Ehrliche Beratung zu Rendite und Aufwand.